Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 AGB der Josef Hain GmbH & Co. KG

Die Josef Hain GmbH & Co. KG schließt Verträge nur unter Einbeziehung der hier abgedruckten AGB ab. AGB von Vertragspartnern finden keine Anwendung.

§ 2 Lieferung, Gefahrübergang

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung durch Josef Hain GmbH & Co. KG ausschließlich durch Übergabe am Werk in 83561 Ramerberg, Zellerreit.

Mit Übergabe geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.

§ 3 Mängelhaftung

Es gilt die gesetzliche kaufrechtliche Mängelhaftung nach BGB.

§ 4 Schadensersatzhaftung außerhalb der Mängelhaftung

  1. Definition:
    Gegenstand dieser Bestimmung sind Schäden, welche gerade nicht in einem Sachmangel der verkauften Sache selbst bestehen. Solche Schäden können an fremden Sachen oder auch an Personen entstehen.
  2. Kardinalpflichten:
    Für Schäden, die infolge der Verletzung von Kardinalpflichten entstehen, haftet Josef Hain GmbH & Co. KG nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Sonstige Haftung für Schäden:
    Für Schäden, welche nicht durch die Verletzung von Kardinalpflichten entstehen, wird die Haftung der Josef Hain GmbH & Co. KG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 5 Produkte 2. Wahl

Produkte 2. Wahl sind als solche gekennzeichnet.

Sie werden unter dem Listenpreis abgegeben, weil sie Schönheitsfehler aufweisen und/oder eine längere Zeit als drei Monate auf Lager gelegen haben.

Damit sind die genannten Schönheitsfehler oder das Alter oder der Umstand, dass die Ware einer älteren Serie angehört, nicht als Mangel = Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit anzusehen.

§ 6 Verlängerter Eigentumsvorbehalt

  1. Die Josef Hain GmbH & Co. KG bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentümerin der verkauften Waren.
  2. Geht das Eigentum der Josef Hain GmbH & Co. KG an der verkauften Ware unter durch Verbindung mit einem Grundstück, Verarbeitung oder Vermischung, dann ist ein erstrangiger Teilbetrag in Höhe des noch offenen Kaufpreises aus der Forderung, welche der Käufer durch Verwendung der gekauften und noch nicht vollständig bezahlten Ware erwirbt, an die Firma Josef Hain GmbH & Co. KG abgetreten.

    Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn der Käufer die – gegebenenfalls vorher verarbeitete oder vermischte Ware – nicht selbst verwendet oder einbaut (zum Beispiel dann, wenn nach Kündigung eines VOB/B-Bauvertrages der Auftraggeber gemäß § 8 Abs. 3 VOB/B gelieferte Baustoffe verwendet oder durch andere Unternehmer verwenden lässt).
  3. Die Josef Hain GmbH & Co. KG darf von dem (verlängerten) Eigentumsvorbehalt nur Gebrauch machen, wenn der Sicherungsfall eingetreten ist. Der Sicherungsfall ist eingetreten, wenn der fällige Kaufpreis trotz Mahnung nicht bezahlt wurde.
  4. Bis zum Eintritt des Sicherungsfalls darf der Käufer die gelieferten Waren bestimmungsgemäß im Rahmen seines Geschäftsbetriebes verwenden.
  5. Von Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware hat der Käufer wie Josef Hain GmbH & Co. KG unverzüglich zu verständigen, damit diese ihre gesetzlichen Rechte ausüben kann.

§ 7 Aufrechnung

Der Käufer kann gegen Kaufpreisforderungen der Josef Hain GmbH & Co. KG nur aufrechnen mit Forderungen, welche anerkannt und/oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten Regelungen des Vertrages und/oder der AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag dennoch wirksam.

§ 9 Gerichtsstandsvereinbarungen

  1. Mit Käufern, welche ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, wird als Gerichtsstand der Gerichtsstand am Sitz der Josef Hain GmbH und Co. KG in 83561 Ramerberg vereinbart.
  2. Mit Käufern, die ihren Sitz im Inland (Bundesrepublik Deutschland) haben, wird als Gerichtsstand der Gerichtsstand am Sitz der Josef Hain GmbH und Co. KG in 83561 Ramerberg nur vereinbart, wenn der Käufer Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

§ 10 Rechtswahl

Mit Käufern, welche ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, wird vereinbart, dass auf die Rechtsverhältnisse mit diesen Käufer ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet.